2026 – aktive Prüfungen der Einhaltung des BFSG

MLBF startet 2026 mit aktiven Prüfungen – Jetzt handeln!

Liebe Leserinnen und Leser,

seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Doch viele Unternehmen haben die Dringlichkeit noch nicht erkannt. Das wird sich 2026 ändern: Ab Januar beginnt die neu gegründete Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR) mit der aktiven Überprüfung von Unternehmen.

Die Zeit des Abwartens ist vorbei. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, was auf Sie zukommt und wie Sie sich jetzt noch rechtzeitig vorbereiten können.

Bitv 2026 Marktueberwachung

Die MLBF verfügt über umfassende Befugnisse zur Durchsetzung des Gesetzes. Bei Verstößen können folgende Maßnahmen ergriffen werden:

Bußgelder bis zu 100.000 Euro: Fehlende oder unvollständige Dokumentation kann teuer werden. Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach der Schwere des Verstoßes.

Vertriebsverbote: Im Extremfall kann die MLBF nicht barrierefreie Produkte und Dienstleistungen aus dem Verkehr ziehen.

Abmahnungen: Neben behördlichen Sanktionen drohen auch Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände. Erste Abmahnwellen wurden bereits seit August 2025 beobachtet.

Reputationsschäden: Verstöße gegen das BFSG werden öffentlich bekannt und können das Vertrauen von Kunden nachhaltig schädigen.

Die Dokumentations­pflicht – Das Herzstück der Compliance

Die Dokumentation ist das zentrale Nachweismittel dafür, dass ein Unternehmen die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt. Ohne aussagekräftige Dokumentation können Sie nicht belegen, dass Sie rechtskonform handeln.

Folgende Dokumente sind gesetzlich vorgeschrieben:

Technische Dokumentation: Beschreibung der Barrierefreiheitsmerkmale und Konformitätsbewertung

Informationen zur Barrierefreiheit: Erklärung, wie die Anforderungen umgesetzt wurden

EU-Konformitätserklärung: Formeller Nachweis der Einhaltung der harmonisierten Normen (EN 301 549)

Barrierefreiheitserklärung: Öffentlich zugängliche Information über den Stand der Barrierefreiheit auf der Website

Wichtig: Diese Dokumentation muss mindestens fünf Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts bzw. nach Erbringung der Dienstleistung aufbewahrt werden.


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Technische Standards – Was konkret gefordert wird

Die technischen Anforderungen basieren auf der europäischen Norm EN 301 549, die wiederum auf den international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA aufbaut.

Die vier Grundprinzipien der Barrierefreiheit sind:

Wahrnehmbarkeit: Alle Informationen müssen so präsentiert werden, dass sie von allen Nutzerinnen und Nutzern wahrgenommen werden können. Das umfasst ausreichende Kontraste, Alternativtexte für Bilder und Untertitel für Videos.

Bedienbarkeit: Websites und Apps müssen vollständig per Tastatur bedienbar sein. Alle interaktiven Elemente müssen erreichbar und aktivierbar sein.

Verständlichkeit: Inhalte und Navigation müssen klar strukturiert und verständlich sein. Fehlermeldungen in Formularen müssen eindeutig formuliert werden.

Robustheit: Die technische Umsetzung muss mit assistiven Technologien wie Screenreadern kompatibel sein.

Handlungs­empfehlungen – So bereiten Sie sich vor

Die Zeit bis zu den ersten Prüfungen ist knapp. Hier sind die wichtigsten Schritte, die Sie jetzt unternehmen sollten:

1. Ist-Analyse durchführen: Lassen Sie Ihre digitalen Angebote auf Barrierefreiheit prüfen. Nutzen Sie sowohl automatisierte Tools als auch manuelle Tests.

2. Priorisierung der Maßnahmen: Beginnen Sie mit den öffentlich zugänglichen Bereichen Ihrer Website. Viele Abmahner nutzen automatische Prüftools – eine Optimierung für diese Tools bietet einen gewissen Schutz.

3. Dokumentation aufbauen: Erstellen Sie systematisch alle erforderlichen Dokumente. Halten Sie jeden Schritt nachvollziehbar fest.

4. Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen: Stellen Sie die nach Anlage 3 BFSG geforderten Informationen öffentlich bereit – barrierefrei, leicht auffindbar und aktuell.

5. Kontinuierliche Verbesserung: Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Etablieren Sie regelmäßige Kontrollen und Aktualisierungen.

6. Schulung der Mitarbeiter: Sensibilisieren Sie Ihr Team für das Thema. Webdesigner, Entwickler und Content-Manager müssen die Standards kennen und anwenden können.

Barriere­freiheit als Chance verstehen

Das BFSG wird oft als zusätzliche Belastung wahrgenommen. Doch Barrierefreiheit bietet auch erhebliche Chancen:

Erweiterte Zielgruppe: In Deutschland leben etwa 10,4 Millionen Menschen mit Behinderungen. Weltweit sind es über 1 Milliarde. Barrierefreie Angebote erschließen diese bedeutende Kundengruppe.

Verbesserte Nutzerfreundlichkeit: Viele Barrierefreiheitsmaßnahmen verbessern die User Experience für alle Nutzer – nicht nur für Menschen mit Behinderungen.

SEO-Vorteile: Suchmaschinen bewerten gut strukturierte, semantisch korrekte Websites positiver. Barrierefreiheit und SEO gehen Hand in Hand.

Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die frühzeitig in Barrierefreiheit investieren, heben sich von der Konkurrenz ab und zeigen gesellschaftliche Verantwortung.

Kontakt­daten der MLBF

Falls Sie Fragen haben oder von einer Prüfung betroffen sind, erreichen Sie die MLBF unter:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Website: Ministerium Sachsen-Anhalt

Nützliche Ressourcen und weiterführende Links

Gesetzliche Grund­lagen

Barriere­freiheits­stärkungsgesetz (BFSG):
Das deutsche Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie finden Sie im Bundesgesetzblatt. Die zugrundeliegende EU-Richtlinie ist die Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act).

Technische Standards und Normen

Web Content Accessibility Guidelines (WCAG):
Die international anerkannten Standards für digitale Barrierefreiheit finden Sie unter https://www.w3.org/TR/WCAG21/. Diese bilden die Grundlage für die europäische Norm EN 301 549.

EN 301 549:
Die harmonisierte europäische Norm konkretisiert die technischen Anforderungen für barrierefreie IKT-Produkte und -Dienstleistungen. Sie ist die maßgebliche Referenz für die BFSG-Konformität.

Beratung und Unterstützung

Bundes­fachstelle Barriere­freiheit:
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bietet kostenlose Beratung für Kleinst­unternehmen zum BFSG und umfassende Informationen zur Umsetzung. Auf der Website finden Sie auch FAQ, Leitfäden und Praxishilfen.

Schlichtungsstelle BGG:
Bei Streitigkeiten mit Bundesbehörden im Kontext digitaler Barrierefreiheit steht die Schlichtungsstelle nach § 16 Behinderten­gleichstellungs­gesetz zur Verfügung. Sie vermittelt kostenfrei und außergerichtlich.

Prüftools und Testsoftware

Automatisierte Prüftools:
Für erste Tests Ihrer Website eignen sich Tools wie WAVE (Web Accessibility Evaluation Tool), der axe DevTools Browser Extension oder kommerzielle Lösungen wie Eye-Able Audit.

Wichtiger Hinweis: Automatisierte Tools können nur etwa 30-40% aller Barriere­freiheitsprobleme erkennen. Manuelle Tests durch geschulte Experten und Tests mit echten Nutzerinnen und Nutzern sind unverzichtbar für eine umfassende Barriere­freiheitsprüfung.

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Checkliste: Sind Sie vorbereitet?

Nutzen Sie diese Checkliste für eine erste Selbsteinschätzung:

☐ Ist-Analyse der digitalen Angebote durchgeführt
☐ Technische Dokumentation erstellt
☐ EU-Konformitätserklärung vorhanden
☐ Barrierefreiheitserklärung auf Website veröffentlicht
☐ Konformität mit WCAG 2.1 Level AA geprüft
☐ Manuelle Tests mit assistiven Technologien durchgeführt
☐ Mitarbeiter geschult
☐ Prozesse für kontinuierliche Aktualisierung etabliert
☐ Dokumentation für 5 Jahre archiviert
☐ Kontaktperson für Barrierefreiheit benannt
☐ Budget für laufende Barrierefreiheitsmaßnahmen eingeplant
☐ Lieferanten und Dienstleister auf BFSG-Anforderungen hingewiesen

Je mehr Punkte Sie abhaken können, desto besser sind Sie auf eine mögliche Prüfung vorbereitet.

Praxistipp: So starten Sie heute noch

Sofortmaßnahmen für die nächsten 48 Stunden:

  1. Führen Sie einen kostenlosen automatisierten Test Ihrer Website durch (z.B. mit WAVE)
  2. Erstellen Sie eine Liste der gefundenen Probleme nach Priorität
  3. Beginnen Sie mit der Dokumentation Ihres Ist-Zustands
  4. Informieren Sie Ihr Team über die BFSG-Anforderungen
  5. Planen Sie ein Budget für die Umsetzung ein

Fazit – Jetzt handeln, nicht abwarten

Die Gründung der MLBF und der angekündigte Start der aktiven Überprüfungen ab Januar 2026 markieren einen Wendepunkt. Die Zeit des unverbindlichen Hinarbeitens auf Barrierefreiheit ist vorbei. Unternehmen müssen jetzt konkrete Maßnahmen ergreifen und diese lückenlos dokumentieren.

Wer jetzt handelt, kann die Anforderungen noch in geordneten Bahnen umsetzen. Wer abwartet, riskiert nicht nur Bußgelder und Vertriebsverbote, sondern auch erhebliche Reputationsschäden.

Barrierefreiheit ist mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie ist ein Ausdruck von Menschlichkeit, Empathie und unternehmerischer Weitsicht. Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um Ihre digitalen Angebote fit für die Zukunft zu machen.

Die Prüfungen kommen. Sind Sie bereit?


Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen?

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung. Gemeinsam analysieren wir Ihre digitalen Angebote, erstellen einen individuellen Umsetzungsplan und begleiten Sie auf dem Weg zur BFSG-Konformität. Wir bringen Ihre Website und Ihre digitalen Angebote auf den neuesten Stand der Barrierefreiheit – rechtzeitig vor den ersten Prüfungen 2026.

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